Der Spender:
genaue Bezeichnung (folgend "Spender" genannt)
vertreten durch (Vor- und Zuname):
Strasse/Nr:
PLZ/Ort:
E-Mail-Adresse:
und
Rechtsanwalt Hans- Joachim von Keßinger,
Große Bleichen 12, 20354 Hamburg
(folgend "Treuhänder" genannt)
schließen zur Förderung des Fördervereins "Sponsoren für Hamburg e.V." (folgend "SfH" genannt) eine Vereinbarung und erklären, dass Einigkeit besteht über die nachfolgenden Punkte:
| 1. |
Die Firma will den SfH mit einer finanziellen Zuwendung in Form eines möglichen Gewinnes eines gekauften Loses der Staatlichen Klassenlotterie NKL (folgend NKL genannt) bei der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele unterstützen. Insbesondere das gemeinnützige Projekt mit der Projekt-ID: 0 als Hauptbegünstigten, das aktuell auf dem Webportal www.sponsoren-fuer-hamburg.de von SfH vorgestellt ist, respektive dessen Projektträger. Das benannte Projekt erhält als Hauptbegünstigter 50% der Gewinnsumme. Gewinne kommen aus organisatorischen Gründen erst mit dem Erreichen einer kumulierten Gewinnsumme von 500,- Euro je Los, und erst einen Monat nach Beendigung einer Ziehungsserie der NKL, die in der Regel 6 Monate andauert (mit bis zu 180 Ziehungen), berechnet ab dem Datum des Geldeinganges der Gewinne auf dem Fremdgeldkonto des Treuhänders, zur Auszahlung. Die Firma bestätigt mit der Bestellung unter www.loteriegewinnsprende..., die Satzung des SfH unter www.sponsoren-fuer-hamburg.de zur Kenntnis genommen zu haben. Ohne konkrete Projektangabe ist der SfH alleiniger Zuwendungsempfänger und kann den Losgewinnanteil satzungsgemäß verwenden. |
| 2. | Die Firma will diese Unterstützung durch den Erwerb von Lotterielosen zu einem vorher festgelegten Betrages (Gegenwert der gewünschten Los-Optionen) bewirken und durch die Möglichkeit eines Lotteriegewinns die Wirkung dieses Engagements nach Möglichkeit vergrößern. Im Falle des Loserwerbs wird der SfH das Firmen-Logo der Käufer-Firma für die Dauer von einem Jahr neben der Projektbeschreibung des Hauptbegünstigten auf dem SfH Webportal veröffentlichen. |
| 3. | Die Firma möchte ihre Unterstützung durch die Teilnahme an der Staatlichen NKL durch den Kauf von vorgegebenen Lotterielosen erreichen. |
| 4. | Zu diesem Zweck beauftragt die Firma den Treuhänder in seinem Namen ein oder mehrere Lose der aktuell laufenden Ziehungsserie der NKL zu erwerben und einen ggf. auf dieses/diesen Los/e entfallenden Gewinn/e an den Verein SfH in voller Höhe auszukehren. |
| 5. | Zu dem Zweck des Kaufs der Lose weist die Firma den Gegenwert für die gewünschte Los-Option auf das nachfolgend bestimmte Fremdgeldkonto unter Angabe der Projekt-ID im Verwendungszweck, des Treuhänders an. Sobald das Geld auf dem Konto eingegangen ist, bestätigt der Treuhänder den Erhalt schriftlich oder durch eine E-Mail. |
| 6. | Die Firma erklärt, dass sie diesen Auftrag unwiderruflich erteilt. |
| 7. | Die Firma verzichtet auf die Zusendung des Lotterieloses im Original. Dies soll vom Lotterieeinnehmer direkt an den Treuhänder gesandt und von ihm bis zur Beendigung an der Klassenlotterie und der Abrechnung der Lose verwahrt werden. |
| 8. | Die Firma weist den Treuhänder unwiderruflich an, die ggf. auf die jeweiligen Lotterielose entfallenden Gewinne unverzüglich in voller Höhe an den Verein SfH auszukehren. |
| 9. | Die Firma erklärt, dass die Abtretung des Gewinns an den Verein verbindlich ist und sie auf einen Widerruf verzichtet. Der SfH nimmt diese Gewinnabtretung an. |
Dies vorausgeschickt schließen die Firma und der Treuhänder die nachfolgende Treuhandvereinbarung:
| (1) | Zur Förderung des gemeinnützigen SfH´s zahlt die Firma einen Betrag in Höhe von 0,- Euro auf das Fremdgeldkonto Kontoinhaber: Treuhänder RA Hans- Joachim von Keßinger Commerzbank BLZ: 20040000 Kontonummer: 280984680 Verwendungszweck: SfH und Projekt-ID |
| (2) | Die Firma beauftragt den Treuhänder von dem in Absatz 1 genannten Betrag, nach dessen Eingang auf dem Fremdgeldkonto, in seinem Namen 0/0 Lose der zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges aktuell laufenden Klassenlotterie der NKL zu erwerben. |
| (3) | Der Erwerb der/s Lose/s erfolgt mit einer Zahlung im Voraus an einen staatlichen Lotterieeinnahmer in Hamburg. |
| (1) | Bezüglich anfallender Gewinne auf die erworbenen Lose weist die Firma den Treuhänder bereits jetzt unwiderruflich an, den Betrag der Gewinnsumme in voller Höhe nach Eingang auf dem in § 1 Abs. 1 bezeichneten Fremdgeldkonto auf das Konto des SfH´s bei der Sparda-Bank eG / BLZ 20690500 mit der Kontonummer: 2023610 zu überweisen. |
| (2) | Die Firma beauftragt den Treuhänder, dem SfH seinen in dieser Vereinbarung angegebenen Kontaktdaten zur Kenntnis zu bringen, damit das Logo der Firma auf der Vereinswebsite neben der Projektbeschreibung des Hauptbegünstigten, für 1 Jahr platziert werden kann. |
| (3) | Der Treuhänder teilt dem Verein SfH, unter Bezugnahme auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, mit, dass die Kontaktdaten und das Logo insbesondere zum Zweck der diesbezüglichen Veröffentlichung übermittelt wurden und somit eine Verwertung, oder die Weitergabe an Dritte, über die Nennung als Sponsoren gestattet ist. |
| Die aus der Umsetzung dieser Vereinbarung resultierenden Kosten des Treuhänders werden von der Firma getragen. Sie werden von den Parteien mit pauschal 35,00 EUR, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, festgesetzt. Die Kosten sind mit Abschluss dieser Vereinbarung im Voraus fällig und mit dem Gegenwert des Loses auf das vorbezeichnete Konto zu überweisen. |
| (1) | Die Firma und der Treuhänder vereinbaren hinsichtlich der steuerlichen Folgen, dass der Treuhänder keinerlei Haftung übernimmt und sie sich über die steuerliche Anerkennung selbst informiert. Das Finanzamt Hamburg-Nord hat mit Schreiben vom 27. Juni 2006 mitgeteilt: "Der Loskauf in Verbindung mit der Veröffentlichung kann bei dem Los kaufenden Unternehmer als Werbungskosten angesehen werden. Ein Betriebsausgabenabzug wäre möglich." |
| (2) | Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen, die dem Parteiwillen am Nächsten kommen ("salvatorische Klausel"). |
| (3) | Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird soweit möglich Hamburg vereinbart. |