Treuhandvereinbarung
Der Spender:
genaue Bezeichnung (folgend "Spender" genannt)
vertreten durch (Vor- und Zuname):
Strasse/Nr:
PLZ/Ort:
E-Mail-Adresse:
und
Rechtsanwalt Hans- Joachim von Keßinger,
Große Bleichen 12, 20354 Hamburg
(folgend "Treuhänder" genannt)
schließen zur Förderung des Vereins "Sponsoren für Hamburg e.V." (folgend "SfH" genannt) eine Vereinbarung und erklären,
dass Einigkeit besteht über die nachfolgenden Punkte:
- Der Spender will den SfH mit einer finanziellen Zuwendung in Form eines möglichen Gewinnes eines gekauften Loses der Nordwestdeutschen
Staatlichen Klassenlotterie (folgend NKL genannt) bei der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele unterstützen.
Insbesondere das gemeinnützige Projekt mit der Projekt-ID: 0
als Hauptbegünstigten, das aktuell auf dem Webportal www.sponsoren-fuer-hamburg.de vorgestellt ist, respektive
dessen Projektträger. Das benannte Projekt erhält als Hauptbegünstigter 50% der Gewinnsumme. Gewinne kommen aus
organisatorischen Gründen erst mit dem Erreichen einer kumulierten Gewinnsumme von 500,- Euro je Los, im Anschluß an die jeweilige Ziehungsserie zur Auszahlung.
Die Auszahlung beschränkt sich jedoch max. auf die Summe, die als Bedarf zur Projektfinanzierung
zum Zeitpunkt der Gewinnauszahlung auf dem Webportal www.sponsoren-fuer-hamburg.de angegeben ist. Der Spender bestätigt,
die Satzung des SfH unter www.sponsoren-fuer-hamburg.de zur Kenntnis genommen zu haben. Ohne konkrete Projektangabe
wird der SfH alleiniger Zuwendungsempfänger.
- Der Spender will diese Unterstützung durch den Erwerb von Lotteriescheinen zu einem vorher festgelegten Betrag
(Gegenwert der gewünschten Los-Optionen) bewirken und durch die Möglichkeit eines Lotteriegewinns die Wirkung dieses
Engagements nach Möglichkeit vergrößern. Im Falle des Loserwerbs wird der SfH das Logo des Spenders samt Domainnennung für die
Dauer der Gültigkeit des Loses neben der Projektbeschreibung des Hauptbegünstigten auf dem SfH Webportal kostenlos(!) veröffentlichen.
- Der Spender möchte seine Unterstützung durch die Teilnahme an der
NKL durch den Kauf von vorgegebenen Lotterielosen erreichen.
- Zu diesem Zweck beauftragt Der Spender den Treuhänder unwiderruflich in seinem Namen ein oder mehrere Lose der aktuell laufenden
Ziehungsserie der NKL zu erwerben und die auf diese Lose entfallenden Gewinn an den SfH in voller Höhe auszukehren.
- Zum Zweck des Kaufes der Lose weist die Firma den Gegenwert für die gewünschte Los-Option auf das nachfolgend
bestimmte Fremdgeldkonto, unter Angabe der Projekt-ID im Verwendungszweck, an. Sobald das Geld auf
dem Konto eingegangen ist, bestätigt der Treuhänder den Erhalt schriftlich oder durch eine E-Mail.
- Der Spender verzichtet auf die Zusendung der Lotteriescheine im Original. Diese verbleiben beim Treuhänder bis zur Beendigung der Ziehungsserie und der Abrechnung darüber.
- Der Spender weist den Treuhänder unwiderruflich an, die auf die jeweiligen Lotteriescheine entfallenden
Gewinne unverzüglich und in voller Höhe an den SfH auszukehren.
- Der Spender erklärt, dass die Abtretung des Gewinns an den SfH verbindlich ist und er auf einen Widerruf verzichtet. Der SfH nimmt diese Gewinnabtretung an.
Dies vorausgeschickt schließen die Firma und der Treuhänder die nachfolgende Treuhandvereinbarung:
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
- Zur Förderung de SfH zahlt der Spender einen Betrag in Höhe von 0 ,- Euro (einschl. der 35 Euro Treuhandgebühr)
auf das Fremdgeldkonto desTreuhänders RA Hans- Joachim von Keßinger
Commerzbank (BLZ 200 400 00)
Kontonummer: 280984680
Re: Projekt-ID
- Der Spende beauftragt den Treuhänder von dem in Absatz 1 genannten Betrag, nach dessen Eingang auf dem Fremdgeldkonto,
in seinem Namen 0/0 Lose der
laufenden staatlichen Klassenlotterie NKL zu erwerben. Der Erwerb der Lose erfolgt bei einer staatlich anerkannten Lotterie-Einnahmestelle in Hamburg.
§ 2 Gewinnausschüttung an SfH
- Bezüglich anfallender Gewinne auf die erworbenen Lose weist der Spender den Treuhänder bereits jetzt unwiderruflich an,
den Betrag der Gewinnsumme, in voller Höhe nach Eingang auf dem in § 1 Abs. 1 bezeichneten Fremdgeldkonto auf das Konto des
SfH bei der Sparda-Bank eG, Hamburg, BLZ 206 905 00. Konto 1020 23610 zu überweisen.
- Der Spender beauftragt den Treuhänder dem SfH seinen in dieser Vereinbarung angegebenen Namen und Anschrift
zur Kenntnis zu bringen, damit das Logo der Firma auf der Vereinswebsite neben der Projektbeschreibung während der Dauer der Gültigkeit der Lose aufgeführt
werden kann.
- Der Treuhänder teilt dem SfH unter Bezugnahme auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit, dass die Daten
insbesondere zum Zweck der Veröffentlichung übermittelt wurden und eine Verwertung oder die Weitergabe an Dritte über
die Nennung als Sponsoren gestattet ist.
§ 3 Kosten dieser Vereinbarung und sonstige Bestimmungen
- Die aus der Umsetzung dieser Vereinbarung resultierenden Kosten des Treuhänders werden vom Spender getragen. Sie
werden von den Parteien mit pauschal 35,00 EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
- Die Kosten sind mit Abschluss dieser Vereinbarung im Voraus fällig und mit dem Gegenwert der Lose auf das
vorbezeichnete Konto zu überweisen.
§ 4 Haftungsausschluss
- Der Spender und der Treuhänder vereinbaren hinsichtlich der steuerlichen Folgen, dass der Treuhänder keinerlei
Haftung übernimmt und er sich über die steuerliche Anerkennung selbst informiert. Das Finanzamt Hamburg-Nord hat
mit Schreiben vom 27. Juni 2006 mitgeteilt:"Der Loskauf kann bei dem Los kaufenden Unternehmer als Sponsoringmaßnahme
angesehen werden. Ein Betriebsausgabenabzug wäre möglich."
- Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so treten an ihre Stelle die gesetzlichen
Regelungen, die dem Parteiwillen am Nächsten kommen ("salvatorische Klausel").
- Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird soweit möglich Hamburg vereinbart.
§ 5 Wirksamkeit der Treuhandvereinbarung
-
Die Treuhandvereinbarung wird wirksam nach get¨tigter Online-Losbestellung durch den Spender und dem
Zahlungseingang der Gesamtkosten auf dem Fremdgeldkonto des Treuhänders.